Geltung der Bedingungen Unser Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund unserer Geschäftsbedingungen, die der Geschäftspartner hiermit bestätigt. Er bestätigt auch, sie gelesen zu haben. Sie gelten für alle Geschäfte, auch wenn sie nicht noch mal vereinbart werden. Abweichungen von nachstehenden Bedingungen sowie vom Geschäftspartner vorgeschriebene Geschäftsbedingungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Die angegebenen Werte und Daten können minimalen Schwankungen unterliegen und sind abhängig von einem korrekten technischen Zustand des Fahrzeuges.
Allgemeines Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Mit der Vertragsschließung werden unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen unwiderruflicher Bestandteil des Vertrages. Die Entgegennahmen telefonischer und telegrafischer Aufträge geht auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers. Der Besteller ist an seinen Auftrag zwei Wochen gebunden. Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn wir die Bestellung innerhalb dieser Frist nicht schriftlich ablehnen. Eine Auftragsermächtigung umfasst die Ermächtigung, Probefahrten durchzuführen. Abbildungen und Beschreibungen gelten nur zur allgemeinen Verdeutlichung, technische Daten können Veränderungen unterliegen. Wir sind stets bemüht unsere Erzeugnisse weiter zu entwickeln. Angaben in der Beschreibung über Leistung, Geschwindigkeit usw. sind keine verbindlichen Daten, sondern nur als annähernd zu betrachten. Die Preise gelten als netto ab Firma zzgl. Versandkosten, Verpackung, Porto und Versicherung, sowie ges. Mehrwertsteuer, sofern sie nicht ausdrücklich als Endverbraucherpreise angegeben wird.
Abnahme Mit der Übergabe gilt ein Fahrzeug als abgenommen und ordnungsgemäß abgeliefert, bleibt der Besteller mit der Anzeige der Bereitstellung mit der Übernahme des Kaufgegenstandes länger als acht Tage im Rückstand, so sind wir nach der Setzung einer Nachfrist von weiteren acht Tagen berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Anspruch auf Schadenersatz besteht auch dann, wenn der Vertragspartner in der Zeit von der Bestellung bis zur Auslieferung vom Vertrag zurück tritt. Die Höhe des Schadenersatzes beträgt in allen Fällen 15% des Kaufpreises, vorbehaltlich eines höheren Schadens.
TÜV-Abnahme So lange das Fahrzeug nicht beim TÜV vorgeführt wurde und die technischen Änderungen nicht in den Fahrzeugbrief eingetragen sind, ist die Allgemeine Betriebserlaubnis erloschen. Das Fahrzeug entspricht nicht der StvZO. Die Änderungen sind der Zulassungsstelle und der Versicherung mitzuteilen. Falls vereinbart wurde, dass der Vertrag ein TÜV-Gutachten enthält, stellt dies keine Garantie dafür dar, dass eine Eintragung durch den TÜV erfolgt. Das TÜV-Gutachten beinhaltet keine Motor-Garantie.
Liefertermine und Fristen sind unverbindlich. Teillieferungen sind zulässig. Höhere Gewalt, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Mangel an Rohstoffen und Vorerzeugnissen, Streik, Terror oder ähnliche Umstände, welche die Ausführung übernommener Aufträge nicht ermöglich, oder in erhöhtem Male erschwert, entbinden uns in jedem Fall von der Einhaltung von Lieferfristen und geben dem Vertragspartner kein Recht auf Schadenersatz oder Vertragsrücktritt. Form- oder Konstruktionsänderungen, sowie Änderungen des Lieferumfanges bleiben vorbehalten, sofern das Produkt nicht erheblich geändert wird. Ausgebaute Teile gehen, sofern nicht anderes vereinbart, in unser Eigentum über.
Versand und Gefahrübergang erfolgt stets auf Gefahr und Rechnung des Empfängers. Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wird,bleibt uns die Auswahl der Versandart vorbehalten. Die Gefahr geht auf den Besteller über, wenn die Ware unsere Firma verlässt. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, geht die Gefahr mit dem Tag der Bereitstellung über.
Beanstandungen Der Käufer hat den Kaufgegenstand bei Erhalt zu prüfen und etwaige Beanstandungen umgehend bei der Übernahme geltend machen. Ausgeschlossen sind spätere Beanstandungen, es sei denn, dass vom Käufer innerhalb der gesetzlichen Frist nach Übernahme der Nachweis nicht erkennbarer Arbeits- Material- oder Konstruktionsfehler erbracht wird. Beanstandungen müssen in jedem Falle unter genauer Bezeichnung der Mängel schriftlich erfolgen. Bei Erhalt einer schon äußerlich beschädigten Sendung muss Ersatz unter Beifügung eines post- oder bahnüblichen Protokolls beantragt werden.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferung und Zahlung einschließlich Scheck- Wechsel- und Mahnverfahren ist der Sitz unseres Unternehmens in Braunschweig. Bei Verträgen mit nicht deutschen Vertragspartnern gilt das deutsche Recht.
Gewährleistung Wir übernehmen eine Gewährleistung von 24 Monaten ab Auslieferung für die von uns gelieferten Teile nach dem jeweiligen Stand der Technik entsprechend Fehlerfreiheit in Werkstoff und Wertarbeit. Weitergehende Ansprüche des Vertragspartners, insbesondere am Steuergerät oder Motor/Getriebe oder auf Ersatz von Bearbeitungs-, Aus- und Einbaukosten, sowie von Schäden, die nicht den Liefergegenstand selbst betreffen, sind - soweit rechtlich zulässig, ausgeschlossen. Ersetzte Teile werden unser Eigentum, für die bei der Nachbesserung eingebauten Teile wird bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist des Kaufgegenstandes Gewähr aufgrund des Vertrages geleistet. Der Käufer hat Fehler unverzüglich bei uns anzuzeigen. Nach Feststellung des Fehlers ist uns unverzüglich die Möglich der Nachbesserung zu geben. | Der Vertragspartner ist für Schadensursächlichkeit beweispflichtig. Wenn ein Fehler nicht beseitigt werden kann, oder weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar sind, kann der Vertragspartner statt der Nachbesserung die Wandlung oder Minderung des Vertragsgegentandes verlangen. Ein Anspruch auf Ersatzlieferung besteht nicht. Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn der aufgetretene Fehler in unsächlichem Zusammenhang damit steht, dass (nicht abschließend) - Ein Fehler nicht unverzüglich angezeigt und Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben ist
- Wartungsvorschriften des Fahrzeugherstellers und zusätzlich von uns geschaffene Wartungshinweise nicht beachtet worden sind
- das Fahrzeug überbeansprucht oder motorsportlich eingesetzt worden ist
- das Fahrzeug unsachgemäß gewartet oder gepflegt wurde
- in das Fahrzeug von uns nicht genehmigte Teile eingebaut worden sind
- das Fahrzeug in sonstiger Weise unsachgemäß behandelt worden ist
Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen. Soweit rechtlich zulässig, haften wir nicht für Mangelfolgeschäden. Die mit der Anlieferung und Abholung der Teile verbundenen Kosten trägt der Vertragspartner.
Haftung für die Anwendung oder Art der Verwendung eines unserer Produkte und unserer Leistung wird in keinem Falle von uns übernommen.
Kostenvoranschläge sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet werden. Sollten wir bei der Bearbeitung des Auftrages die Durchführung zusätzlicher Arbeiten als notwendig ansehen, so kann der Umfang der Arbeit ohne Rückfrage bis zu 15 % überschreiten.
Eigentumsvorbehalt Der Vertragsgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen unser Eigentum. Solange unser Eigentumsvorbehalt besteht, sind alle Veränderungen zu unserem Nachteil, Veräußerungen, Verpfändungen, Sicherungsübereignungen oder anderweitige Überlassung des Vertragsgegenstandes an Dritte ohne unsere schriftliche Zustimmung unzulässig. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist die Ware sorgfältig zu verwahren, und in einem einwandfreien Zustand zu erhalten. Der Vertragspartner hat die entsprechende Sache ausreichend zu versichern und die Rechte aus dem Versicherungsvertrag auf uns zu übertragen. Kommt der Vertragspartner dieser Verpflichtung nicht nach, können wir die Versicherung auf Kosten des Vertragspartners abschließen und den Käufer mit den Kosten belasten. Bei Zahlungsverzug oder Verletzung der Sicherungspflichten der Sache kann die Herausgabe der Sache verlangt werden. Nach schriftlicher Vorankündigung mit angemessener Frist kann der Kaufgegenstand unter Anrechnung des Verwertungserlöses auf den Kaufpreis im freihändigen Verkauf bestmöglich verwertet werden. Wird vom Verkäufer Herausgabe des Kaufgegenstandes verlangt, ist der Käufer sofort verpflichtet, die Sache an der Verkäufer herauszugeben, es sei denn, dass diesem ein Zurückhaltungsrecht zusteht, welches durch den Kaufvertrag begründet ist. Auf Verlangen des Vertragspartners kann auf seine Kosten ein Sachverständiger zur Ermittlung des Sachwertes herangezogen werden. Der dadurch ermittelte Wert ist für die Parteien verbindlich. Alle Kosten aus der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes und der Rücknahme trägt der Vertragspartner. Wenn die gelieferte Ware vernichtet, beschädigt oder gepfändet ist, muss uns dieses unverzüglich mitgeteilt werden. Ebenso ist uns jede Adress- und Sachstandortveränderung unverzüglich anzuzeigen.
Zahlungsbedingungen Der Versand erfolgt in der Regel gegen Nachnahme oder, in bestimmten Fällen nach schriftlicher Vereinbarung (bei Firmen) per Datenversand. Werden Sendungen nach besonderer Vereinbarung gegen Rechnung ausgeliefert, ist der Rechnungsbetrag sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig. Die Zahlung hat ohne jeden Abzug in bar bei der Übergabe der Sache sofort zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Zinsen und Provisionen gemäß der banküblichen Sätze für kurzfristige Zinsen zu berechnen.
Zurückbehaltungsrecht Aus dem Gegensand, der aufgrund des Vertrages in unserem Besitz gelangt ist, steht uns wegen jeder Forderung ein Zurückbehaltungs- und Pfandrecht zu. Wir sind zu Pfandverwertung im Wege des freien Verkaufs berechtigt. Für die Verkaufsandrohung genügt eine schriftliche Ankündigung an die letzte uns bekannte Adresse des Bestellers.
Unterlagen Kostenvoranschläge, Skizzen, Entwürfe, Modelle und ähnliches, bleiben unser Eigentum und dürfen vom Vertragspartner nicht Dritten zugänglich gemacht werden. Besonders gilt dieses für die Zuführung von Unterlagen an Firmen, die auf dem gleichen Sektor wie wir tätig sind. Eingereichte Unterlagen des Vertragspartners lagern wir ohne Gefahrenübernahme bei uns ein.
Urheberrechte Auf die von uns gelieferten Gegenstände, insbesondere modifizierte Eproms, haben wir die Urheberrechte. Jedes Nachmachen, Kopieren, Auslesen oder einem Dritten zu irgend einem Zweck zur Verfügung stellen löst eine Vertragsstrafe aus. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
Gerichtstand und Erfüllungsort für Rechtsstreitigkeiten ist Wolfenbüttel.
Wolfenbüttel, den 1. Januar 2004 |